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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Pflichten des AN

1.1 Der AN hat den übernommenen Auftrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und ausschließlich im Sinne und Nutzen des AG durchzuführen.

1.2 Der AN darf ihm vom AG treuhänderisch zur Verfügung gestellte Gelder nur nach schriftlicher Weisung des AG bzw. seines Bevollmächtigten verwenden, sofern der AG in diesem Vertrag nicht bereits in Ziffer 1. und/oder 2. der vereinbarten Ver­tragsleistungen eine solche Zu­stimmungserklärung abgegeben hat. Ein nach Ver­tragsende bestehendes Guthaben des AG hat der AN kostenfrei an den AG auf ein von diesem zu benennendes, inländisches Konto auszukehren.

1.3 Der AN verpflichtet sich, über alle ihm bekannt gewordenen oder bekannt werdenden Angelegenheiten des AG auch über das Ende dieses Vertrages hinaus strengstes Stillschweigen zu bewahren, sofern er nicht vom AG von dieser Schweigepflicht entbunden ist. Der AN wird die ihm übergebenen Unterlagen des AG sorgfältig verwahren, vor Einsichtnahme Dritter schützen und auf Verlangen des AG nach dem Ende des Vertrages zurückgeben, sofern vorstehend in Abschnitt A nicht anderes ver­einbart worden ist.

2. Pflichten des AG bei Vorbereitungsleistungen (Ziffer 1.) und/oder Abwicklungsleistungen (Ziffer 2.) des AN

2.1 Der AG verpflichtet sich, dem AN bei Abschluss dieses Vertrages seine Gläubigerunterlagen in vollständiger Zusammenstellung zu übergeben.

2.2 Der AG ist verpflichtet, den AN über seine Vermögenssituation, auch über etwa schon vorliegende Pfändungen, Abtretungen, etc. umfassend zu informieren.

2.3 Für sämtliche rechtsberatenden Tätigkeiten muss der AG selbst einen Rechtsanwalt beauftragen, da dem AN gesetzlich jedwede Rechtsbesorgung verboten ist. Insbesondere prüft der AN nicht die Berechtigung von Forderungen und führt keinerlei Verhandlungen mit den Gläubigern des AG.

3. Vertragsdauer und Kündigung

3.1 Dieser Vertrag beginnt mit seiner Unterzeichnung durch die Vertragsparteien. Er ist von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar. Unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Der Vertrag endet jedoch spätestens bei vollständiger Vertragserfüllung, ohne dass es in diesem Fall einer Kündigungserklärung bedarf.

3.2 Die Kündigung bedarf der Schriftform. Einer Begründung bedarf die ordentliche Kündigung des Vertrages nicht.

4. Schlussbestimmungen

4.1 Sämtliche Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages sowie jeder Verzicht auf dieses Erfordernis bedürfen der Schriftform.

4.2 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

4.3 Der AN verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten des AG, die er aus und in Verbindung mit diesem Vertrag erhält, nur zum Zweck der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten.

4.4 Für sämtliche Verpflichtungen des AN aus diesem Vertrag ist Zürich Erfüllungsort. Für den Fall, dass der AG Verbraucher ist und bei Klagerhebung keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Inland hat oder dass sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort dem AN nicht bekannt ist, wird Hamburg als örtlich zuständiger Gerichtsstand vereinbart. Sofern der AG Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist, ist Hamburg in jedem Falle Gerichtsstand, sofern der AN nicht am Sitz des AG klagt.

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